Honorare, Behandlungsdauer, Preisliste durch Leistungsträger

„Entdecken Sie unsere Honorare, Behandlungsdauer und Preisliste durch unsere Leistungsträger. Alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Entscheidung zu treffen, finden Sie hier.“

Honorare für Therapeutische Behandlungen

je Termin à 45 min.:               Anamnesegespräch    40,- €
                                               Therapiesitzung          60,- €
                                               Verlängerung              20,- € je angefangene 15 min.
                                               eventuelle Nebenleistungen werden gesondert berechnet.

Im Rahmen einer spirituellen Leistung

Gruppengespräche:                 Preise nach gesonderter Vereinbarung

Meditation:                             10,- bis 15,- € pro 45 min., je nach Gruppenstärke

Hausbesuche:                         120,- € je 90 min. zzgl. Fahrtkosten nach Aufwand
Verlängerung:                         15,- € je angefangene 15 min.

Einzelne Kurzberatungen außerhalb einer Therapie: je Termin à 90 min.:               78,- €
Verlängerung:                         15,- € je angefangene 15 min.

Honorare für Rahmen der Lerntherapie

ADHS / ADS 1 40,- € 45-60 min.
Legasthenie 1 40,- € 45-60 min.
Dyskalkulie 1 40,- € 45-60 min.
Zusatzunterricht 1 Doppelstunde 55,- € 90 min.
Elternaustausch 1 Doppelstunde 12,- € 90 min.

Die Honorarberechnung erfolgt Bar zum Termin in der Praxis nach der Leistung, oder per Überweisung vor der Leistung

Nicht in Anspruch genommene, fest vereinbarte Behandlungstermine, die nicht rechtzeitig, mindestens jedoch 24 Stunden vor Termin abgesagt wurden, berechnen wir 40,- € je 45 min. Seminare und Schulungen berechnen wir nach Aufwand und Teilnehmerzahl nach gesonderter Absprache

Patienten werden hiermit darüber informiert, dass in dieser Praxis nach dem HPG generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht. Sollte der Patient möglicherweise Anspruch auf Erstattung durch andere Kostenträger haben, so informiert und kümmert er sich alleine und eigenverantwortlich um das mögliche Erstattungsverfahren.

Die Praxis für Psychotherapie wirkt diesbezüglich daran mit, dass bei Bedarf Gutachten und Abrechnungen nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) erstellt werden.

Eine Nicht- oder Teilerstattung durch einen Kostenträger (beispielsweise private Krankenversicherer) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis.

Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

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